Kfz-Schadensgutachten
Wir erstellen für Sie Schadensgutachten an Ihrem Fahrzeug im Haftpflicht-, sowie im Kaskoschadensfall.
Als Sachverständiger Ihres Vertrauens gewährleisten wir Ihnen, dass Sie im Haftpflichtschadensfall ein neutrales und unparteiisches Gutachten erhalten.
Bei einem ausführlichen Unfallgutachten ermitteln wir neben den exakten Reparaturkosten selbstverständlich automatisch den Wiederbeschaffungswert, wenn vorhanden eine Wertminderung, den verbleibenden Restwert im Falle eines Totalschadens, sowie die Reparaturdauer bzw. die Wiederbeschaffungsdauer.
Im Regelfall senden wir Ihnen 24 Stunden nach der Beauftragung auf Wunsch das Unfallgutachten direkt an die regulierende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt, mitsamt der Abtretungserklärung und unserer Gebührenrechnung.
Wir verlangen von Ihnen keinen Kostenvorschuss.
Kfz-Wertgutachten
Falls Sie ein Wertgutachten wünschen, wird der Wert Ihres Fahrzeuges zu einem festgelegten Zeitpunkt ermittelt. Es werden alle relevanten Einflussfaktoren wie Alter, Pflegezustand, Unfälle usw. berücksichtigt. Die Fahrzeugbewertung erfolgt nach eingehender Begutachtung.
Mit dem ausgestellten Wertgutachten liegt eine klare Aussage über den Wert Ihres Fahrzeuges vor. Es wird zudem erfasst, welche Faktoren zu einer Wertminderung oder -steigerung führen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Wertgutachten wünschen.
Oldtimergutachten
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren das erste mal in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug nach §23 StVZO für die Einstufung als Oldtimer. Die Begutachtung beinhaltet eine Haupt- und eventuell eine Abgasuntersuchung.
Notwendig für eine Anerkennung als Oldtimer sind folgende Merkmale:
- Das Fahrzeug muss technisch in Ordnung sowie vorschriftsmäßig sein
- Durchrostungen dürfen nicht vorhanden sein
- Mögliche Reparaturarbeiten müssen bereits durchgeführt sein
- Es dürfen keine wesentlichen Teile des Fahrzeugs fehlen
- Es muss einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen
- Unfallschäden müssen beseitigt worden sein
- Durchgeführte Reparaturen müssen sachgemäß sein
- Eventuelle Änderungen am Fahrzeug dürfen nur zeitgenössisch sein.