Hauptuntersuchung im Namen und im Auftrag der KÜS
In unseren Prüfstellen können alle Typen von Kraftfahrzeugen geprüft werden. Die Hauptuntersuchungen werden nach § 29 StVZO durchgeführt.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge der Bundeswehr oder Bundespolizei.
Sollten während der Untersuchung Mängel erkennbar sein, zeigt Ihnen einer unserer Prüfingenieure gerne die betreffende Stelle und erklärt Ihnen bei Bedarf den Zusammenhang. Auch können Sie es sich bei einer Tasse Kaffee oder anderen Getränken gemütlich machen.
Änderungsabnahmen im Namen und im Auftrag der KÜS
Wir führen Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO durch. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, den Anbau einer Anhängevorrichtung oder Änderungen am Fahrzeug (Sportauspuffanlage, Tieferlegung, Anbauteile).
Unsere Prüfingenieure begutachten die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19(3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Entscheidend bei dem Kauf von Zubehörteilen ist, dass diese mit den zu Ihrem Fahrzeug passenden Prüfzeugnissen (Teilegutachten, ABE, EG-Typgenehmigungen etc.) ausgestattet sind. Mit diesen Papieren erfolgt die korrekte Abnahme der Teile.
Um Ihnen eventuelle Komplikationen zu ersparen, können Sie sich gerne von einem unserer Prüfingenieure über die bevorstehende Änderung am Fahrzeug und den Kauf von Zubehörteilen beraten lassen.
Sicherheitsprüfung
Das Fahrzeug muss zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Hierbei wird bei unterschiedlichen Fahrzeugklassen nach Prüffrist unterschieden.
Die SP muss in dem Monat bzw. im Zeitraum des vorherigen Monats durchgeführt werden, der auf dem SP-Schild am linken Fahrzeugheck durch die SP-Marke angegeben ist. Sollten bei der Sicherheitsprüfung Mängel aufgefallen sein, muss das Fahrzeug zum Erhalt der neuen Prüfplakette spätestens einen Monat nach der Untersuchung mit behobenen Mängeln vorgeführt werden.
Wir führen nach §29 Sicherheitsprüfungen (SP) durch. Die SP ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen. Sie dient dazu, zwischen den Terminen der Hauptuntersuchung (HU) durch Fachleute die sicherheitsrelevanten und verschleißanfälligen Bauteile zu prüfen.
Die Sicherheitsprüfung besteht aus einer Untersuchung der folgenden Fahrzeugbaugruppen:
- Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
- Lenkung
- Bremsanlage
- Schließkräfte an kraftbetätigten Türen (Omnibusse)
- Reifen, Räder
- Auspuffanlage
BOKraft-Untersuchung im Namen und im Auftrag der KÜS
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, abgekürzt "BOKraft", sieht vor, dass Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen zu einer jährlichen Hauptuntersuchung mit speziellen Prüfpunkten vorgeführt werden müssen.
Nach §41 und §42 BOKraft unterliegen Fahrzeuge zur Personenbeförderung durch den Gesetzesgeber einer schärferen Überwachung. Die Verordnung BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen. Auszug aus den Prüfpunkten der BOKraft:
Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen:
- Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
- Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
- Vorschriftsmäßigkeit von Werbeaufschriften bei Taxen und Mietwagen
Gefahrgutverordnung GGVSE / ADR
Wir führen Untersuchungen an Fahrzeugen für Gefahrguttransporte durch. Erkennbar sind diese Fahrzeuge an den orangefarbenen Warntafeln.
Die Gefahrgutprüfung kann zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird damit um genau ein Jahr verlängert.
Zertifizierungen nach ISO 9001/2008 und SCC
Durchführung von Prüfungen und Untersuchungen:
- Hauptuntersuchungen (HU)
- Teiluntersuchung Abgas (AU)
- Sicherheitsprüfungen (SP)
- UVV-/BGV-Untersuchungen
- Gefahrgut – Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gem. ADR
- Taxi, Mietwagen, KOM – Untersuchungen gemäß § 41 BOKraft
- GWP – Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
- Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen
- Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen